Allgemeine Geschäfts-, Reise und Zahlungsbedingungen

Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend, wir empfehlen daher, die Bestellung frühzeitig vorzunehmen.

Bestellung und Auftragsbestätigung
Die Bestellung von Mietomnibussen kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Sie sollte die gewünschte Abfahrtszeit, Abfahrtsstelle, ggfs. Fahrtstrecke und eine verbindliche Rückkehrzeit enthalten. Erst mit unserer schriftlichen Bestätigung (per Post oder E-mail) wird diese Bestellung verbindlich. Wird bei von uns angebotenen Fahrten eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, die Reise bis zu 7 Tage vor Reisebeginn abzusagen.
Tiere sind von der Beförderung ausgeschlossen.

Preise und Preisänderungen
Preisangebote werden nach den Angaben des Kunden erstellt. Für die Berechnung sind die nach beendeter Fahrt festgestellten Leistungen maßgebend. Grundlagen der Berechnung sind die Gestellzeit, Größe und Ausstattung des Omnibusses und die Gesamtkilometerzahl einschließlich aller von uns nicht zu vertretenden Umfahrten sowie aller zusätzlich angefallenen Kosten wie Parkgebühren und Straßensteuern. Eintritte o.ä. sind, soweit nicht anders angeben, immer Zusatzkosten.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis erhöhen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wir der Kunden unverzüglich über die Änderung und deren Grund informiert. Preiserhöhungen sind nur bis zum 30. Tag vor Reisebeginn zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunden berechtigt ohne Gebühren von Reisevertrag zurückzutreten.

Rechnungen sind bei Erhalt und vor Reiseantritt netto zur Zahlung fällig, es sei denn eine andere Zahlungsfrist ist auf der Rechnung angegeben.

Nachberechnung
Fahren mehr Personen mit, als bei der Bestellung angegeben, wird die Fahrtstrecke verlängert oder die Reise zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart beendigt, erfolgt Nachberechnung. Die Rechnung wird nach der z. Z. gültigen Preisliste erstellt.

Nebenkosten
Alle Nebenkosten, wie die Gebühren für Straßenbenutzung (Maut), Fähren, Parken, Telefongespräche, Reiseleitungen und Vermittlungen, Übernachtungskosten für Fahrer und Reiseleiter, sind vom Kunden zu zahlen und sind im Fahrpreis nicht enthalten, es sei denn sie sind im Angebot enthalten. Ebenso die Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung des Omnibusses durch die Fahrgäste entstehen.

Gepäckbeförderung
Gepäck wird im normalen Umfang mitbefördert; ein Anspruch darauf besteht nur im Rahmen des Möglichen. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Fahrgast selbst zu beaufsichtigen. Wir haften nicht für Diebstahl oder Beschädigung und empfehlen deshalb den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Der Fahrgast haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

Verhalten während der Fahrt
Die Fahrgäste werden gebeten, den Anweisungen des Fahrpersonals nachzukommen. Dies schließt auch Änderungen der Sitzplatzordnung ein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmten Sitzplatz. Personen, die sich diesen Anweisungen widersetzen, betrunkene Personen oder solche, die Mitreisende belästigen oder Einrichtungen usw. beschädigen, werden von der Beförderung ausgeschlossen.Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrgeldes. Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung des Omnibusses entstehen, sind zu ersetzen. Stehen oder Knien auf den Sitzen ist nicht erlaubt. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, bei Einnahme oder Verlassen seines Platzes, besonders in der Nähe der Außentüren, sich einen festen Halt zu verschaffen, so dass er bei den im Betrieb unvermeidlichen Schwankungen und Stößen weder selbst Schaden erleidet noch anderen Schaden zufügt. Schäden, die durch Außerachtlassung dieser Vorsichtsmaßnahmen entstehen, hat der Fahrgast zu vertreten. Im übrigen gelten die Bestimmungen der BO-Kraft (§§§12, 13 und 14).

Durchführung
Wir, sind bestrebt, bestellte Mietomnibusse pünktlich bereitzustellen (in der Regel 15 Minuten vor gemeldeter Abfahrtszeit) und einen aufgestellten Reiseplan möglichst einzuhalten, doch kann eine Gewähr nicht übernommen werden. Der Fahrer muss die gesetzlichen Vorschriften wie StVO, StVZO, BO-Kraft und Arbeitszeitvorschriften (z.B. Tageslenkzeit max. 10 Stunden) einhalten. Der Auftraggeber darf daher dem Fahrer keine Anweisungen erteilen, die die Einhaltung derartiger Vorschriften unmöglich macht. Der Fahrer ist berechtigt, derartige Anweisungen abzulehnen und auf Einhaltung der Auftragsvereinbarungen zu bestehen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich dem Fahrer mitzuteilen.

Auftragsänderungen
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels. Oder der Reiseroute besteht nicht. Soll ein fest erteilter Auftrag in Bezug auf Termin, Abfahrts- bzw. Rückfahrtzeiten oder Reiseroute geändert werden und wir den Änderungswünschen zustimmen können, können wir für die Bearbeitung eine Gebühr berechnen.

Rücktritt
Wird ein fest erteilter Auftrag zurückgezogen, werden alle bis dahin aufgelaufenen Kosten für Reservierungen jeglicher Art, z. B. Eintrittskarten, Besorgungsgebühren, Hotelstornokosten usw., in tatsächlicher Höhe berechnet. Zusätzlich fallen folgende Stornokosten an:

bis 30 Tage vor Reisetermin kostenlos
vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % der jeweiligen Auftragssumme
vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 75 % der jeweiligen Auftragssumme
ab dem 7. Tag oder bei Nichtantritt der Reise 90 % der jeweiligen Auftragssumme

Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen den schriftlichen Rücktritt.

Ausfall
Eine Pflicht zur Beförderung besteht nur, wenn den Beförderungsbedingungen entsprochen wird, wenn die Beförderung möglich ist und nicht durch Umstände verhindert wird, für die uns kein Verschulden trifft (z. B. Ausfall des Omnibusses, Straßensperrung, Straßenzustand, Glatteis usw.). Abweichungen, Betriebsstörungen, Fahrtunterbrechungen usw., für die uns kein Verschulden trifft, begründen keinerlei Schadensersatzpflicht unsererseits. Von uns werden die tatsächlich angefallenen Kosten berechnet. Kann der von uns bestätigte Omnibus aus Gründen höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden, so bemühen wir uns um einen möglichst
gleichwertigen Ersatz. Bei Fahrzeugausfall erfolgt eine schnellstmögliche Weiterbeförderung der Fahrgäste in einem modernen Ersatzbus. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

Haftung
Bei Beförderung mit unseren Omnibussen haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, für Sachschäden bis höchstens 500,- €. Die Beteiligung an Ausflügen und Führungen geschieht auf eigene Gefahr. Wir haften auch nicht für Schäden, die durch Verschulden der Fahrgäste oder bei der Verladung des Gepäcks entstehen. Soweit für die Durchführung der Reise andere Unternehmungen (Zimmervermittler, Gaststätten, Hotels, andere Transportunternehmen usw.) in Anspruch genommen werden, sind wir lediglich Vermittler und haften daher nicht. Die Haftung dieser Unternehmungen und Personen bleibt unberührt, es gelten deren eigene Beförderungs- und Geschäftsbedingungen. Evtl. Ansprüche gegen uns erlöschen, wenn sie nicht unverzüglich nach Beendigung der Reise geltend gemacht werden. Fundsachen sind dem Fahrer abzuliefern. Eine Haftung für verlorene oder vergessenen Gegenstände wird nicht übernommen.

Mit der Bestellung werden diese Beförderungs- und Geschäftsbedingungen anerkannt. Evtl. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Vollkaufleuten ausschließlich Sitz unseres Unternehmens. Im Verhältnis zu Kunden, die nicht Vollkaufleute sind, ist der Gerichtsstand für die Geltendmachung von Forderungen im Wege des Mahnverfahrens gem.§ 688 ff ZPO ausschließlich Sitz unseres Unternehmens.

Diese AGBs als PDF Datei zum herunterladen.